Kreishandwerkerschaft Uckermark

- Körperschaft des öffentlichen Rechts -


Einstiegszeit für Jugendliche in Brandenburg


Beratungszentrum Schwedt

Ansprechpartnerinnen für die Uckermark:

Ute Ehrhardt        

Telefon: 03332 834613

Sabine Haarbach       

Telefon: 03332 834612


Die Ausbildung wurde abgeschlossen oder aber ein Studium erfolgreich beendet ? – Das Berufsleben könnte starten,  doch es gibt keinen festen Job im erlernten Beruf. Diese Erfahrung machen immer noch zu viele junge Menschen in Brandenburg. 

 Ziel der Förderung

Unterstützung junger Fachkräfte bei der ihrer passgenauen Vermittlung und ihrer nachhaltigen Eingliederung in Unternehmen im Land Brandenburg. 

Wer kann am Förderprogramm teilnehmen?

Arbeitslose junge Menschen bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte     junge Erwachsene  mit abgeschlossener Berufsausbildung oder   einem abgeschlossenen Studium. Der Wohnsitz der jungen Erwachsenen soll im Land Brandenburg liegen. Junge Erwachsene aus anderen Bundesländern sind in Brandenburg herzlich willkommen. Besondere Aufmerksamkeit richtet das Programm auf die Förderung weiblicher Fachkräfte u.a. auch durch die Möglichkeit der Organisation von karriereorientierten Berufseinstiegen. Arbeitgeber, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben und die junge arbeitsuchende Fachkräfte einstellen.

Voraussetzungen für die Förderung sind der abgeschlossene sozialversicherungspflichtige Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr und die Aufnahme in das Förderprogramm vor dem Start der beruflichen Tätigkeit. Eine Teilzeitbeschäftigung ist ab mindestens 20 Std./Woche möglich. 

 

Was kann gefördert werden?

 Anteilige Förderung der Kosten für notwendige arbeitsplatzorientierte Qualifizierungen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Die Höhe der Förderung ist nach Betriebsgrößen gestaffelt.Junge Frauen können u.a. auch im Rahmen einer Karriereentwicklungsvereinbarung 24 Monate gefördert werden.Bei Weiterbildungen (Qualifizierungen, Praktika, Entsendungen) in EU-Mitgliedsstaaten können bis zu 70% der Kosten (in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens) der Vorbereitung und Durchführung des Aufenthaltes inkl. Reisekosten gemäß Bundesreisekostenrecht übernommen werden.

"Betriebliche Einstiegsqualifizierung und Verbundausbildung" 

 - Eine Brücke in die Berufsausbildung -

Das Sonderprogramm der Bundesregierung zur Förderung der Betrieblichen Einstiegsqualifizierung ist im Rahmen des Ausbildungspaktes 2004 entstanden. Es dient jungen Menschen  bis 25 Jahren mit Vermittlungshemmnissen, z.B. wenn sie eine Ausbildung abgebrochen haben oder verspätet mit einer Ausbildung beginnen als Brücke in die Berufsausbildung.Während der EQ prüft der Arbeitgeber, ob der Teilnehmer oder die Teilnehmerin für eine Berufsausbildung im Unternehmen in Frage kommt. Eine Einstiegsqualifizierung kann für 6 – 12 Monate vereinbart werden und sollte nach Möglichkeit in einen Ausbildungsvertrag übergehen. Der Besuch der Berufsschule sollte dabei angestrebt werden, weil auch die Möglichkeit besteht,sich die Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildung anrechnen zu lassen. Der Betrieb erhält monatlich 216,00 € pro Monat und 109,00 € für die Sozialversicherungsbeiträge.

Für Jugendliche, die  z.B. im Jahr 2013 keine Ausbildung begonnen haben, kann dieses Förderprogramm genutzt werden, um ab 1.8.2014 einen Einstiegsqualifizierungsvertrag für ein Jahr abzuschließen.

Eine Verbundausbildung ist möglich zwischen zwei Betrieben oder zwischen einem Betrieb und einem Bildungsträger. 


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